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Stellungnahme des Fachverbands zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG)

27.02.2026

Der Fachverband SPF Schweiz hat sich an der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) beteiligt und nachfolgende Stellungnahme eingereicht und dabei auf die besondere Gefährung von Jugendlichen resp. deren Entwicklung ohne griffige Leitplanken und Schutz vor Missbrauch hingewiesen, die gerade im Kontext von Familien mit besonderen Herausforderungen im Zusammenleben zutage tritt. Mit konkreten Vorschlägen zur Erweiterung des Meldeverfahrens sowie nötigen Regulierungsmassnahmen trägt der Verband konkret zu einer Gesetzgebung im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes bei. Der Verband bedankt sich insbesondere beim Kinderschutz Schweiz für das wertvolle Engagement zu diesem Thema.

 


 

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti
Sehr geehrte Damen und Herren

Der Schweizerische Fachverband für sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) unterstützt die Stellungnahme von Kinderschutz Schweiz zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikations-
plattformen und Suchmaschinen (KomPG) vollumfänglich und schliesst sich den darin formulierten Forderungen an. Als Berufs- und Fachverband vertreten wir Organisationen und Fachpersonen, die u.a. im Auftrag von Behörden mit Kindern, Jugendlichen und Eltern in belasteten Lebenslagen arbeiten. Unsere Mitglieder begleiten Erziehungsprozesse, stabilisieren Familien in Krisen und tragen zur Sicherstellung des Kindeswohls gemäss ZGB (Art. 301 ff. und 307 ff.) bei.

Mit dieser Stellungnahme bringen wir eine dezidierte Praxisperspektive ein und zeigen auf, weshalb eine klare und verbindliche Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes im KomPG aus Sicht der sozialpädagogischen Familienbegleitung zwingend ist.

1. Völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen

Unserem Verständnis nach berührt der Vorentwurf des KomPG zentrale Schutzpflichten des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.

An erster Stelle steht die UN-Kinderrechtskonvention (KRK), zu deren Umsetzung sich die Schweiz verpflichtet hat. Als massgeblich erachten wir insbesondere:

  • Art.   3 KRK: Vorrang des Kindeswohls

  • Art. 19 KRK: Schutz vor jeder Form von Gewalt

  • Art. 17 KRK: Schutz vor schädlichen Medieninhalten

  • Art. 34 KRK: Schutz vor sexueller Ausbeutung

Auf nationaler Ebene konkretisieren die Bundesverfassung sowie das Zivilgesetzbuch diese Verpflichtungen.

Gemäss Art. 11 BV haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Art. 10 BV garantiert die körperliche und geistige Unversehrtheit, Art. 13 BV den Schutz der Privatsphäre. Gleichzeitig gewährleistet Art. 16 BV die Meinungsfreiheit.

Das Zivilgesetzbuch regelt in Art. 301 ff. die elterliche Sorge und die Pflicht zur Erziehung im Interesse des Kindeswohls. Art. 307 ff. ZGB verpflichtet staatliche Behörden zum Eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Diese Rechte sind in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, mit einem ausdrücklich erhöhten Schutz von Minderjährigen.

Der digitale Raum ist längst fester Bestandteil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Repräsentative Studien zur Mediennutzung zeigen, dass Schweizer Jugendliche täglich mehrere Stunden online sind und digitale Risiken deutlich zugenommen haben. Die JAMES-Studie weist für 12- bis 19-Jährige hohe Bildschirmzeiten und zunehmende problematische Online-Erfahrungen wie Cybermobbing, Online-Belästigung und exzessives Gamen aus. Die jüngste EU-Kids-Online-Schweiz-
Erhebung zeigt, dass rund ein Drittel der Kinder und Jugendlichen Hassrede im Netz begegnet und ein Viertel mit sexuellen Darstellungen konfrontiert wird; viele berichten von unangenehmen oder verstörenden Online-Erlebnissen.

Aus unserer fachlichen Sicht darf ein Gesetz, das zentrale digitale Infrastrukturen reguliert, diese Realität nicht nur am Rande berücksichtigen. Der besondere Schutzbedarf von Minderjährigen muss im Zweckartikel explizit benannt und in den einzelnen Bestimmungen wirksam konkretisiert werden, wie dies Kinderschutz Schweiz fordert.

2. Digitale Überforderung ist Alltag in der SPF-Praxis

Digitale Themen sind in unserer Praxis kein Randphänomen, sondern ein wiederkehrender Kernbestandteil von SPF- und Jugendcoaching-Aufträgen. Dazu gehören insbesondere:

  • Cybergrooming und massive Konflikte in Klassen- und Gruppenchats

  • Weiterleitung und Veröffentlichung intimer Fotos ohne Zustimmung 

  • Cybergrooming und sexualisierte Kontaktaufnahme über Plattformen 

  • Manipulative Gaming-Mechanismen mit Suchtpotenzial 

  • Algorithmische Verstärkung extremistischer oder sexualisierter Inhalte

  • Zunehmende Nutzung von KI-Chatbots und -tools ohne altersgerechte Sicherungen

  • Digitale Abhängigkeit und Schlafmangel

  • Radikalisierungstendenzen über Online-Communities. 

Diese Belastungen wirken selten isoliert. Sie verstärken bestehende Risikofaktoren wie Armut, psychische Erkrankungen, familiäre Konflikte oder migrationsbedingte Unsicherheiten und fungieren häufig als Eskalationsverstärker. Wir sind als SPF-Fachpersonen nahe am Feld und erleben diese Entwicklungen nicht nur theoretisch, sondern konkret in der Begleitung von Familien und Jugendlichen. Folgen aus digitalen Krisen zeigen immer häufiger Anlass für Meldungen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder spielen in laufenden Kindesschutzverfahren eine zentrale Rolle.

3. Digitale Überforderung als Risikofaktor im Kontext gewaltfreier Erziehung

Mit der gesetzlichen Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung stärkt die Schweiz den Schutz von Kindern vor körperlicher und psychischer Gewalt. Aus unserer Praxis sehen wir jedoch, dass digitale Überforderung im Erziehungsalltag zu einem wesentlichen Risikofaktor wird.

Konflikte um Gaming, Social Media oder die Nutzung von KI-Systemen führen in vielen von uns begleiteten Familien zu massiven Spannungen. Wenn Eltern gleichzeitig mit eigenen Belastungen kämpfen, fehlen häufig Zeit, Wissen und Ressourcen, um die digitale Nutzung ihrer Kinder angemessen zu begleiten. Wir beobachten, dass es in solchen Situationen vermehrt zu entwürdigenden Interventionen, psychischer Gewalt und in Einzelfällen zu körperlichen Übergriffen kommt.

Die gesetzliche Stärkung der gewaltfreien Erziehung darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass digitale Gefährdungslagen unzureichend reguliert bleiben. Ein wirksames KomPG muss deshalb Rahmenbedingungen schaffen, die Eltern entlasten und Plattformanbieter systemisch in die Pflicht nehmen, etwa durch sichere Standardeinstellungen, verlässliche Altersverifikation und klare Melde- und Handlungspflichten.

4. Jugendschutz als gesamtgesellschaftliche Verantwortung

Jugendschutz ist auch im digitalen Raum stets ein Zusammenspiel von Elternhaus, Bildungseinrichtungen und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Eltern bleiben auch im digitalen Raum entscheidende Bezugspersonen. Dennoch kann der Jugendschutz nicht im Wesentlichen ihnen überlassen werden, sondern braucht klare Verpflichtungen der Anbieter und des Staates.

Gerade Eltern in sozio-ökonomisch belasteten Lebenslagen verfügen häufig nicht über:

  • ausreichende digitale Kompetenz

  • zeitliche Ressourcen

  • sprachliche Zugänge

  • Kenntnisse über algorithmische Systeme oder KI-Mechanismen
     

Diese Überforderung ist in aller Regel strukturell bedingt und nicht individuell schuldhaft.

Ohne klare regulatorische Verantwortung der Plattformanbieterinnen werden insbesondere bildungsferne und benachteiligte Familien weiterhin ins Hintertreffen geraten. Dies verstärkt soziale Ungleichheit und verschiebt Risiken einseitig in die Familien.

5. Erweiterung des Meldeverfahrens

Wir vom Schweizerischen Fachverband für sozialpädagogische Familienbegleitung unterstützen ausdrücklich die Forderung nach einer Ausweitung des Meldeverfahrens. Straftatbestände wie sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB), verbotene Pornografie (Art. 197 StGB), unbefugtes Weiterleiten nicht öffentlicher sexueller Inhalte (Art. 197a StGB) und sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB) müssen zwingend vom Meldeverfahren erfasst sein.

In unserer Praxis sind Weiterleitung intimer Bilder, sexualisierte Kontaktaufnahme über Plattformen und Grooming konkrete Realitäten. Ein eng begrenztes Meldeverfahren wird dieser Gefährdungslage nicht gerecht. 

Wir befürworten deshalb:

  • Eine Pflicht der Anbieter, mutmasslich strafbare Inhalte innert kurzer Frist zu sperren oder zu blockieren und die meldende Person zu informieren, 

  • eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Inhalten, die die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährden, an Strafverfolgungsbehörden oder eine spezialisierte Meldestelle,

  • die Zusammenarbeit mit spezialisierten Meldestellen und das Verbot, dass Plattformen selbst eine Triage pädokrimineller Inhalte vornehmen.

Solche klaren Pflichten erleichtern es betroffenen Familien, Fachpersonen und Behörden, rasch und wirksam zu handeln. Sie verlagern die Verantwortung weg von einzelnen Eltern hin zu den Anbietern, die über die technischen und organisatorischen Mittel verfügen.

6. Gaming-Mechanismen, KI-Systeme und algorithmische Inhaltssteuerung

Besondere Aufmerksamkeit erfordert aus unserer Sicht die Regulierung von:

  • manipulativen Gaming-Mechanismen mit Suchtpotenzial

  • algorithmischen Inhaltssteuerungen und automatisierten Vorschlagssystemen

  • KI-Chatbots und KI-gestützten Interaktionssystemen ohne altersgerechte Schutzmechanismen

Unsere Beobachtungen aus der direkten Arbeit mit Jugendlichen zeigen, dass insbesondere KI-Systeme im letzten Jahr massiv an Bedeutung gewonnen haben und viele Eltern sowie Jugendliche gleichermassen überfordern.

Eltern, insbesondere in sozioökonomisch belasteten Situationen, können komplexe algorithmische Systeme oder KI-Mechanismen nicht eigenständig regulieren. Deshalb unterstützen wir die Forderungen von Kinderschutz Schweiz und anderen Fachorganisationen nach verbindlichen Vorgaben zu:

  • Safety-by-Design und Privacy-by-Default für alle Minderjährigenkonten,

  • datenschutzkonformer Altersfeststellung und Altersverifikation, 

  • Beschränkung von Profiling-basierter Werbung gegenüber Minderjährigen,

  • sicheren Empfehlungssystemen, die keine schädlichen Inhalte verstärken, keine «Endless-Scroll»-Mechanismen für Minderjährige fördern und keine Straftaten gegen Kinder erleichtern.

Diese Forderungen entsprechen den Standards des europäischen Digital Services Act, der für Anbieter mit Minderjährigenpublikum besondere Pflichten vorsieht. Kinder und Jugendliche in der Schweiz sollten mindestens denselben Schutz erhalten wie Gleichaltrige im EU-Raum.

7. Prävention und gesellschaftliche Folgekosten

Eine unzureichende Regulierung digitaler Plattformen verschiebt die finanziellen und sozialen Folgekosten in die Familien, die Kinder- und Jugendhilfe, das Bildungs- und Gesundheitswesen sowie die Strafverfolgung.

Wir erleben diese Kosten konkret: steigende Fallzahlen, komplexere Hilfeplanungen, sowie längere und intensivere Unterstützungsbedarfe.

Fehlende oder unzureichende regulatorische Rahmenbedingungen führen dazu, dass Risiken individualisiert und in die private Verantwortung verschoben werden. Dies belastet besonders jene Familien, die bereits mit multiplen Herausforderungen konfrontiert sind.

Eine solche Ausgestaltung des KomPG ist aus unserer Sicht nicht nur grundrechtlich geboten, sondern auch eine präventive Investition in gesellschaftliche Stabilität und Entlastung der öffentlichen Systeme.

Schlussbemerkung

Der Schweizerische Fachverband für sozialpädagogische Familienbegleitung unterstützt die Stellungnahme von Kinderschutz Schweiz vollumfänglich und ergänzt diese mit den in unserer Stellungnahme ausgeführten praxisbezogenen Perspektiven. Aus unserer täglichen Arbeit mit belasteten Familien halten wir eine klare und verbindliche Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes im KomPG für zwingend notwendig. Digitale Überforderung von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist in unserer Arbeit alltägliche Realität. Eine Regulierung, die den besonderen Schutzbedarf von Minderjährigen nicht ausdrücklich und wirksam berücksichtigt, wird den völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz nicht gerecht und verstärkt bestehende soziale Ungleichheiten.

Wir ersuchen den Bundesrat nachdrücklich, die von Kinderschutz Schweiz vorgeschlagenen Anpassungen zu übernehmen und dabei die Praxisperspektive der sozialpädagogischen Familienbegleitung in die weitere Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs einzubeziehen.